Hinweis
Promanal® HP wird ab dem 01.01.2021 von Certis Europe B.V. vertrieben.
Alle Anfragen zum Produkt und zu Preisen richten Sie bitte an unseren Vertriebspartner.
Zur Produktseite von Certis
Notfallzulassung gegen Blattläuse an Kartoffeln
- hoher Wirkstoffgehalt
- keine Resistenzen
- wirkungssicher
Verfügbare Abpackungen:
Wirkstoff
830 g/l (97,6 % w/w) Paraffinöl (Weißöl).
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt.
Akarizid, EC/Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)
Handhabung und Lagerung
Gebrauchsanweisung beachten. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor extremer Hitze- und Kälteeinwirkung schützen.
Informationen zum Wirkstoff und Wirkungsweise
Promanal® HP ist als Akarizid zugelassen zur Anwendung gegen die Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi) im Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere), Kern- und Steinobst, in Weinreben und Zierpflanzen.
Von der Zulassungsbehörde zugelassene Anwendungsgebiete
Pflanzenkultur | Schädlinge | Aufwandmenge | Wartezeit |
---|---|---|---|
Kern- und Steinobst | ab Wintereier von Obstbaumspinnmilben (Panonychus ulmi)* | 10 Liter/ha und m Kronenhöhe in 500 Liter Wasser/ha und m Kronenhöhe | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tage ist nicht erforderlich. (F) |
Beerenobst (ausgenommen Erdbeere) | ab Wintereier von Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi)* | 10 Liter/ha in 1000 Liter Wasser/ha | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tage ist nicht erforderlich. (F) |
Weinreben | ab Wintereier von Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi)* | 8 Liter/ha in 200 – 600 Liter Wasser/ha | Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tage ist nicht erforderlich. (F) |
Ziergehölze | ab Wintereier von Obstbaumspinnmilbe (Panonychus ulmi)* | Pflanzengröße bis 50 cm: 12 Liter/ha in 600 Liter Wasser/ha (2%ig) Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 18 Liter/ha in 900 Liter Wasser/ha (2%ig) Pflanzengröße >125 cm: 24 Liter/ha in 1200 Liter Wasser/ha (2%ig) | Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (N) |
*nach eigenen Erfahrungen werden bei der Austriebsspritzung auch Winterstadien von Schildläusen und Blattläusen mit erfasst.
Bienen
B4 (NB6641)
Anwendungszeitpunkt
Austriebsspritzung – bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle.
Kernobst: von Ende des Knospenschwellens: heller gefärbte, z. T. stark behaarte Knospenschuppen werden sichtbar; bis Ballonstadium: Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium
Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere): von Beginn des Knospenschwellens: erstes deutliches Anschwellen der Knospen; Knospenschuppen werden länger; bis Beginn des Knospenaufbruchs: erste Blattspitzen gerade sichtbar. Max. 1 Anwendung
Steinobst: von Knospenschwellen: erstes deutliches Anschwellen der Blütenstandsknospen; Knospen noch geschlossen, hellbraune Knospenschuppen sichtbar; bis Geschlossene Einzelblüten am Knospengrund mit gestauchten Blütenstielen sichtbar. Grüne Hüllblätter leicht geöffnet. Max. 1 Anwendung
Weinrebe: von Beginn des Knospenschwellens: Augen beginnen sich innerhalb der
Knospenschuppen zu vergrößern; bis Erstes Laubblatt entfaltet und vom Trieb abgespreizt. Max. 1 Anwendung
Ziergehölze: von Beginn der Samenquellung; Beginn des Knospenschwellens; bis Keimscheide (Koleoptile) aus dem Samen ausgetreten; Hypokotyl mit
Keimblättern bzw. Spross hat Samenschale durchbrochen; Beginn des Sproßbzw. Knospenaustriebes. Max. 1 Anwendung
Mischbarkeit
Promanal® HP nicht mit Schwefel-, Dithianon-, Dodin,- oder Captanhaltigen Fungiziden mischen. Dithianon-, Dodin,- oder Captanhaltige Fungizide mindestens 4 Tage vor oder frühestens 4 Tage nach Behandlung mit Promanal® HP spritzen.
Daten zur Umweltverträglichkeit
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
Von der Zulassung festgesetzte Anwendungsbestimmungen
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Weinbau: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Ziergehölze: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Pflanzenhöhe über 50 cm: 50 % : 5 m; 75 % *; 90 % * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Pflanzenhöhe über 50 cm: 10 m
Kern- und Steinobst: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine,
Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer
Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 50 %: 20 m; 75 %: 20 m;90 %: 5 m
Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren): Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.Abstand: 5 m
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im
Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Verschlucken den Patienten nicht erbrechen lassen – Aspirationsgefahr! Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Bei Berührung mit der Haut mit Wasser abspülen. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen einleiten. Bei auftretenden Beschwerden Arzt aufsuchen. Dem Arzt Etikett oder Verpackung vorlegen.
Hinweis
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten. Über aktuelle zugelassene Anwendungsgebiete und Auflagen informieren Sie sich bitte stets unter:
www.progema.de.
Promanal® HP wird ab dem 01.01.2021 von Certis Europe B.V. vertrieben. Zur Produktseite von Certis: www.certiseurope.de
Downloads
Weiterführende Informationen rund um die Progema-Produkte finden Sie in unserem Download-Center
Alle Progema-Produkte erhalten Sie bei Ihrem Großhändler.